Ankauf FAQ - Autoankauf, Transporterankauf, LKW-Ankauf...wie es üblicherweise funktioniert
Wir haben Ihnen hier nochmal alles Informative zusammengestellt.
Ankauf - Wie funktionierts
Autoankauf oder Gebrauchtwagenankauf sowie der Ankauf von Unfallfahrzeugen ist wie in anderen Bereichen auch, eines der leichteren Kunststückchen...meinen wir.
Wir
sind jederzeit für Sie erreichbar, auch an Sonn- und Feiertagen, ebenso
ausserhalb der üblichen Geschäftszeiten. D. h. Sie können uns Ihr
Fahrzeug jederzeit anbieten. Wir vereinbaren dann einen Termin,
besichtigen Ihr Fahrzeug und entscheiden, ob sich die Preisvorstellung
realisieren lässt.
Voraussetzung ist lediglich, dass das
Fahrzeug nicht mit Rechten Dritter belastet ist und Sie der alleinige
Eigentümer sind. Ausserdem sollten Fahrzeugbrief sowie Fahrzeugschein
vorgehalten werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir
Fahrzeug nur mit einem Fahrzeugbrief ankaufen können. Es sei denn, der
Fahrzeugbrief wurde verloren und ist bereits aufgeboten
(Zulassungsstelle, gebührenpflichtig).
Fair und transparent
Fair
und transparent ist unser Motto, wenn wir Fahrzeuge ankaufen. Wir
bezahlen vor Ort in bar und Sie erhalten einen Kaufvertrag ohne Haken
und Ösen, damit der Ankauf für Sie keine Odyssee wird. Wir halten im
Kaufvertrag auch den genauen Übergabezeitpunkt fest, somit sind Sie aus
der Haftung und können ruhig schlafen.
Ein wichtiger Punkt, der
auch eine Ausnahme kennt. Bitte haben Sie Verständnis, wenn der Betrag
höher ausfällt, dass wir lediglich eine Anzahlung zur Sicherung des
Geschäftes leisten und den Rest per Überweisung oder in einer Bank
tätigen. Der Fahrzeugbrief bleibt natürlich bis zur vollständigen
Bezahlung bei Ihnen.
Zu Ihrer und unserer Sicherheit.
Service und Fairness - Lieferung Bordsteinkante
Unser Angebot an Sie. Falls Sie uns ihr Fahrzeug liefern möchten,
erhalten Sie von uns die Auslagen (Benzinkosten, Rückreise mit der Bahn
etc.) bis zu einer Höhe von EUR 180,- erstattet.
Wir benötigen jedoch von Ihnen auch noch ein paar Dinge.
Hier eine kleine Auflistung:
- Kraftfahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
- Kraftfahrzeugschein (falls abgemeldet, entwertet) / Zulassungsbescheinigung Teil I
- TÜV und AU Bescheinigung
- Serviceheft (falls vorhanden)
- Rechnungskopien (falls vorhanden) für AT-Motor oder Getriebe
- Rechnungskopien (falls vorhanden) für Unfallreparaturen und Wartungsarbeiten
- Fahrzeugschlüssel
- Radiocode u. ä.
Abmeldung
Falls das Fahrzeug noch
angemeldet ist, übernehmen wir die Abmeldung für Sie. Die Abmeldung
des Fahrzeuges wird innerhalb der gesetzlichen Frist von 7 Werktagen
durchgeführt. Wir sind jedoch bemüht, dies innerhalb von 3 Werktagen zu
erledigen.
Nach erfolgter Abmeldung erhalten Sie, wenn gewünscht, eine Kopie der
Abmeldebescheinigung/Zulassungsbestätigung Teil II. Diese können Sie
ihrer Versicherung vorlegen, damit die Stornierung erfolgen kann.
Mittlerweile ist es jedoch üblich, dass die Informationen direkt über
die Zulassungsstelle an das Finanzamt und die Versicherung
weitergegeben werden. Alles Folgende geht von alleine, die Behörden und
Versicherung werden ggf. die Beiträge ausgleichen.
Zusammengefasst
Das ganze nochmal im Überblick:
- Ankauf vor Ort, auch ausserhalb der üblichen Geschäftszeiten sowie an Sonn- und
Feiertagen - bayernweit.
- Barankauf, Sie erhalten für Ihr Fahrzeug Bargeld mit o. g. Einschränkung.
- Abmeldung der Fahrzeuge durch uns, falls noch nicht geschehen.
- Erstattung der Benzinkosten und einer Rückfahrt (Bahn etc.) falls Sie uns ihr Fahrzeug
selbst bringen möchten - bis zu einer Höhe von EUR 180,-.
Falls wir etwas vergessen haben oder es brennt noch die ein oder andere Frage auf der Zunge, nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir freuen uns, Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen!